Weinankauf

Verkaufen Sie uns Ihre Weine für unsere Gäste

Möchten Sie Weine aus Ihrem Privatkeller verkaufen? Haben Sie Überbestände oder ein Umzug steht an? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir kaufen laufend rare, gut erhaltene Weine für unsere erlesene Kundschaft und setzen Ihre Flaschen an unseren Events und Degustationen ein. 

 

Wir garantieren Ihnen eine diskrete, schnelle Abwicklung und faire Preise. Sie mailen uns eine Liste Ihrer Weine (Name, Jahrgang, Menge) welche Sie verkaufen möchten und zu welchem Preis. Falls Sie keine Preisvorstellung haben, unterbreiten wir Ihnen innert Kürze eine Offerte. Nach Ihrem Einverständnis holen wir die Flaschen auf Wunsch bei Ihnen vor Ort ab und bezahlen bar. 

 

 

Einzelflaschen, Kisten oder ganze Keller.

Wir kaufen Ihre Weine zu aktuellen, marktkonformen Preisen ohne zusätzliche Kommissionen oder Abzüge. Schnell und unkompliziert. Unsere Gäste freuen sich ganz bestimmt über Ihre schönen Tropfen.

  

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@wunderbrunnen-opfikon.ch oder senden Sie uns das untenstehende Formular für Weinankauf ausgefüllt zu, um von uns Offertpreise pro Flasche zu bekommen.

AGB's Weinankauf Wunderbrunnen Betriebe Ag

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben oder fotografisch dokumentiert, verstehen sich die Angebotspreise für Flaschen, die sich in einwandfreiem Zustand befinden mit Füllständen bis in den Hals und sauberen, unbeschädigten Etiketten.
  2. Bis zur gegenseitigen Zusage gelten die Verhandlungen über den Kauf als freibleibend und für beide Seiten als nicht verbindlich.
  3. Erfolgt eine mündliche oder schriftliche Zusage des Verkäufers wird diese durch uns i.d.R. per E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Kaufvertrag gem. Art. 184 OR zustande gekommen.
  4. Entspricht der Zustand der Flaschen bei der Übergabe nicht den Vorgaben unter Ziffer 1 kann ein neuer Preis verhandelt werden.
  5. Gerät der Verkäufer in Verzug oder ist nicht in der Lage die Weine gemäss seiner Vertragspflicht zu liefern behält sich die Wunderbrunnen Betriebs AG vor, den Schaden geltend zu machen, gem. Art. 191 OR.
  6. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem materiellen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Glattbrugg / ZH.